Ausschuss für Dorfentwicklung, Infrastruktur und Umwelt
14.04.2020
Bekanntmachungen
Quarantäne bei Rückkehr aus dem Ausland
Corona-Pandemie: Land ordnet Maßnahmen für Reisende und Erntehelfer an / Arbeitgeber müssen Erntehelfer melden
Wer sich mehrere Tage im Ausland aufgehalten hat und nach
Niedersachsen einreist, muss sich zunächst zwei Wochen lang in Quarantäne begeben. Für Pendler, medizinisches Personal und Servicetechniker, die für wenige Tage beruflich ein- oder ausreisen müssen, sowie einige weitere Personengruppen gelten Ausnahmen.
07.04.2020
Bekanntmachungen
Niedersächsische Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie
vom 07.04.2020 und 09.04.2020
31.03.2020
Bekanntmachungen
Allgemeinverfügung des Landkreises Harburg- Wohnunterkünfte
Aufnahmestopp für Heime, betreute Wohngemeinschaften und besondere Formen des betreuten Wohnens
24.03.2020
Allgemeine Informationen
Corona: Land passt Verfügung zum Kontaktverbot an
Eindeutige Aussagen zum ÖPNV / Auch Gartenbaumärkte dürfen nur noch an Gewerbekunden verkaufen / Fahrschulen müssen schließen
22.03.2020
Bekanntmachungen
Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)
Soziale Kontakte beschränken- anlässlich der Corona Pandemie
Bekanntmachung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 23.03.2020
20.03.2020
Bekanntmachungen
Corona: Restaurants, Speisegaststätten, Mensen und Fastfood-Restaurants müssen ab 21. März schließen
Corona-Epidemie: Landkreis Harburg erlässt auf Weisung des Landes weitere Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich
Angesichts der weiter steigenden Zahl der Corona-Erkrankten – im Landkreis Harburg sind derzeit 62 Fälle bestätigt – hat das Land Niedersachsen seine Strategie zur Einschränkung von sozialen Kontakten und des Herunterfahrens des öffentlichen Lebens verschärft und weitere Beschränkungen beschlossen: Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen und dergleichen sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Der Landkreis Harburg setzt dies um mit einer Allgemeinverfügung zum Schutz seiner Bevölkerung, die am morgigen Samstag, 21. März 2020, in Kraft tritt und zunächst bis einschließlich 18. April 2020 gilt.
18.03.2020
Allgemeine Informationen
Allgemeinverfügung des Landkreises Harburg
Allgemeinverfügung des Landkreises Harburg zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich(hier: Übernachtungen, Gaststätten, Restaurants, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe) anlässlich der Eindämmung der Atemwegserkrankung "COVID-19" durch den Coronavirus Erreger SARS-CoV-2 (im folgenden "SARS-CoV-2")
17.03.2020
Allgemeine Informationen
Corona: Besuchsverbote in Krankenhäusern und Altenheimen, Tagespflege wird geschlossen
Corona-Epidemie: Landkreis Harburg erlässt auf Weisung des Landes weitere Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und dem Schutz älterer Menschen
Ältere Menschen sind als Risikogruppe während der Corona-Epidemie besonders gefährdet. Sie sind einem besonders hohen Risiko an schweren Krankheitsverläufen ausgesetzt, wenn sie sich mit dem Corona-Virus infizieren. Um auch diese Gruppe besonders zu schützen und insgesamt Infektionsketten zu unterbrechen, sollen soziale Kontakte reduziert werden. Der Landkreis Harburg spricht daher generelle Besuchs- und Betretungsverbote für alle Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für Alten- und Pflegeheime aus und untersagt den Betrieb von Einrichtungen der Tagespflege. Diese Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis zunächst zum 18. April 2020.
17.03.2020
Allgemeine Informationen
Öffentliche Veranstaltungen sind verboten, zahlreiche Läden und Freizeiteinrichtungen geschlossen
Corona-Epidemie: Landkreis Harburg erlässt Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich
Mit weitreichenden Einschränkungen sollen soziale Kontakte reduziert werden, um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern und Infektionsketten möglichst zu unterbrechen. Der Landkreis Harburg untersagt zum Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger Versammlungen und Veranstaltungen, schließt zahlreiche Geschäfte und Freizeiteinrichtungen. Diese Allgemeinverfügung gilt ab sofort bis zunächst zum 18. April 2020. Der Landkreis folgt mit diesem Verbot auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes einer Vorgabe des Landes, das sich mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung auf ein einheitliches Vorgehen angesichts der Corona-Epidemie geeinigt hat. Der Landkreis ergänzt und verschärft damit seine bisherigen Verfügungen, die die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten und das Verbot von Großveranstaltungen vorgesehen haben.
16.03.2020
Allgemeine Informationen
Rathaus in Salzhausen ab Dienstag, den 17.03.2020 geschlossen
Die Samtgemeinde Salzhausen ergreift angesichts der zunehmenden Zahl von Corona-Erkrankungen eine weitere Vorsichtsmaßnahme.
13.03.2020
Allgemeine Informationen
Der Schulbetrieb und sämtliche Kindertageseinrichtungen ab Montag geschlossen
Sämtliche Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte und die nach§ 43 Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetzbuch erlaubnispflichtigen Kindertagespflege im Landkreis Harburg ab dem 16.03.2020 geschlossen.
13.03.2020
Allgemeine Informationen
Großveranstaltungen sind verboten / Empfehlung: Alle Veranstaltungen absagen
Landkreis Harburg untersagt alle Veranstaltungen ab
Wenn sich viele Menschen treffen, erhöht sich die Gefahr, dass das Corona-Virus verbreitetet wird. Im Landkreis Harburg werden daher Großveranstaltungen untersagt und empfohlen, alle Veranstaltungen auf den Prüfstand zu stellen und abzusagen.
12.03.2020
Bekanntmachungen
Nach der Reise aus dem Risikogebiet sensible Einrichtungen nicht betreten
Landkreis Harburg erlässt Allgemeinverfügung ab sofort
Wer aus einem Corona-Risikogebiet kommt, muss Schule oder Pflegeeinrichtungen meiden. „Wir wollen Vorsorge treffen, um Infektionsketten zu unterbrechen“, sagt Landrat Rainer Rempe. Das neuartige Corona-Virus hat sich innerhalb kurzer Zeit weltweit verbreitet. Auch in Deutschland gibt es eine Reihe von Fällen, zumeist in Verbindung mit Reisen in Risikogebiete oder aus besonders betroffenen Regionen. Der Landkreis Harburg erlässt daher eine Allgemeinverfügung mit kontaktreduzierenden Maßnahmen besonders sensibler und gefährdeter Einrichtungen.
05.03.2020
Vierhöfen
Corona: Bürgertelefon in Niedersachsen geschaltet
Nur Verdachtsfälle im Landkreis Harburg / Expertengremium beobachtet die aktuelle Situation
Die starke Berichterstattung über das Coronavirus in Deutschland sorgt für einen zunehmenden Informationsbedarf. Das Gesundheitsamt des Landkreises Harburg erreichen zahlreiche Anrufe von Bürgerinnen und Bürger zu der Erkrankung.
27.02.2020
Allgemeine Informationen
Neuartiges Coronavirus: Empfehlungen für Bürgerinnen und Bürger
(Stand 26.02.2020)
Allgemein
In der aktuellen Grippesaison haben viele Menschen Atemwegserkrankungen, die durch Influenzaviren und andere „grippale“ Krankheitserreger verursacht werden. Personen mit Atemwegserkrankungen sollten je nach Schwere der Erkrankung medizinische Hilfe in Anspruch nehmen, wie sie das üblicherweise tun würden. Ein gutes Hygieneverhalten ist der effektivste Schutz gegen die Weiterverbreitung von Krankheitserregern. Ausführliche Hinweise zu Hygiene finden Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), z. B: 10 Hygienetipps.